In den vergangenen Jahren förderte das Land NRW herausragende Projekte der Musikschulen, sogenannte "profil- und strukturbildende Musikschulaktivitäten" (ehemals "innovative Projekte"). Diese Förderung wurde nun auch für das Jahr 2012 ausgeschrieben.

Die Ausschreibung und die Regularien für das Jahr 2012 lauten wie folgt:

Förderung profil- und strukturbildender Musikschulaktivitäten im Jahr 2012
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt, vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Landtag, Fördermittel für Aktivitäten öffentlicher Musikschulen aus, die profilbildend für die Institution wirksam sind.

Folgende Bereiche sind dabei besonders erwünscht:

  • Projekte von Musikschulen, die sich aktiv den Herausforderungen des demographischen Wandels vor Ort widmen

  • Projekte von Musikschulen im Themenbereich „Kulturelle Vielfalt“

  • Projekte, die Kooperationen mit Laienmusikvereinen beinhalten

  • Darüber hinaus sind alle besonderen Maßnahmen ohne thematische Einschränkung für einen Antrag zugelassen, die geeignet sind, das Profil der öffentlichen Musikschulen vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels zu sichern und zu schärfen. Die profilbildende Wirkung muss im Antrag für die jeweilige Musikschule beschrieben werden.

Für die Projekte gilt eine Mindestfördersumme von 5.000,- € bei kommunalen Musikschulen und 2.000,- € bei Musikschulen mit eigener Rechtspersönlichkeit (e.V. / gGmbH).

Mehrjährige Projekte, die schuljahrsbezogen angelegt sind, können nur gefördert werden, wenn sie zum neuen Schuljahr 2012/2013 beginnen. Für diese Projekte ist eine Förderung von maximal zwei Schuljahren (= drei Haushaltsjahren) möglich.

Bei der Antragstellung sind folgende formale Aspekte zu berücksichtigen:

Der Antrag muss in

  • zweifacher Ausfertigung auf dem
  • Formblatt nach VVG
  • bei der zuständigen Bezirksregierung, Dezernat 48
  • bis zum 15.12.2011 eingereicht werden.

Nach dem Einsendeschluss eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

  • In einer ausführlichen inhaltlichen Projektbeschreibung sind Aussagen zu den Zielen, Zielgruppen und Strategien sowie zur Leistungsfähigkeit eigener Kräfte und externer Partner zu treffen.
  • Es muss ein aussagekräftiger detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Nur projektspezifische Kosten dürfen geltend gemacht werden. Die Kosten sind auf der Basis der kassenmäßigen Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben aufzuführen (keine Ausweisung von fiktiven Einnahmen und Ausgaben). Es muss erkennbar sein, wie sich die einzelnen Kostenpositionen zusammensetzen (z.B. 30 Stunden für eine Honorarkraft à 20 € = 600 €). Der Kosten- und Finanzierungsplan muss mit der Projektbeschreibung korrespondieren, d.h. sämtliche aufgeführten Kosten müssen sich aus der Projektbeschreibung ergeben.
  • Investitionskosten (z. B. Anschaffung von Instrumenten oder technischen Geräten) sind nicht förderfähig.
  • Es muss ein Eigenanteil von mindestens 20 % eingebracht werden. Für Fortsetzungsprojekte, die im Jahr 2012 beginnen, ist unter Haushaltsvorbehalt eine maximal dreijährige Förderung möglich. Fiktive Kosten können nicht den Eigenanteil ersetzen.
  • Liegt die Realisierung des Projektes auch im Interesse von Dritten, sollen diese sich an der Finanzierung angemessen beteiligen.
  • Förderjahr ist das Kalenderjahr. Damit wird eine Maßnahme, die über zwei Schuljahre verläuft, in drei Förderjahren gefördert. Es sind im Zuwendungsantrag die Gesamtkosten, die Eigenanteile, die Mittel Dritter sowie die Förderbeträge je Kalenderjahr darzulegen.
  • Nach Durchführung der Maßnahme ist der Verwendungsnachweis gegenüber der zuständigen Bezirksregierung zu führen.
  • Der Antragsvordruck kann von der Homepage der jeweils zuständigen Bezirksregierung herunter geladen werden.
  • Auch für Fortsetzungsanträge aus den Vorjahren sind erneut Anträge zu stellen, sofern nicht bereits eine Bewilligung über den Gesamtzeitraum erfolgt ist.

 

Ansprechpartner bei den Bezirksregierungen


Bezirksregierung Arnsberg
www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Ulrike Schneider
Tel.: 02931 / 82-3205
E-Mail: ulrike.schneider@bezreg-arnsberg.nrw.de
Antragsformular hier.


Bezirksregierung Detmold
www.bezreg-detmold.nrw.de

Heidrun-Martina Schanz
Tel.: 05231 / 71-4844
E-Mail: heidrun-martina.schanz@bezreg-detmold.de

Hans-Martin Witt
Tel.: 05231 / 71-4841
E-Mail: hans-martin.witt@bezreg-detmold.de

Antragsformular hier (pdf)


Bezirksregierung Düsseldorf
www.bezreg-duesseldorf.nrw.de

Simone Hinz
Tel.: 0211 / 475-3506
E-Mail: simone.hinz@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Antragsformular hier (pdf)


Bezirksregierung Köln
www.bezreg-koeln.nrw.de

Christoph Langos
Tel.: 0221 / 147-2258
E-Mail: christoph.langos@bezreg-koeln.nrw.de
Antragsformular hier (pdf)


Bezirksregierung Münster
www.bezreg-muenster.nrw.de

Monika Regeling
Tel.: 0251 / 411-4010
E-Mail: monika.regeling@brms.nrw.de
Antragsformular hier (pdf)